Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grba & Queh OG – RümpelFix, Favoritenstraße 89, 1100 Wien. Stand: September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Grba & Queh OG, insbesondere für Entrümpelungen, Räumungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen sowie Transporte. In diesen AGB wird die Grba & Queh OG als „RümpelFix“ und der jeweilige Vertragspartner als „Auftraggeber“ bezeichnet. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen RümpelFix und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
RümpelFix erstellt Angebote auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Fotos und Angaben oder nach einer Besichtigung vor Ort. Auf dieser Grundlage wird ein Pauschalpreis für den vereinbarten Leistungsumfang angeboten. Das Angebot kann insbesondere per E-Mail oder WhatsApp übermittelt werden. Der Vertrag kommt durch die eindeutige Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Erfolgt keine Besichtigung vor Ort, hat der Auftraggeber die für die Angebotserstellung erforderlichen Angaben und Fotos nach bestem Wissen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und wird vor Beginn der Arbeiten nochmals auf der Auftrags- und Leistungsbestätigung festgehalten. Bei Transportleistungen umfasst der Auftrag den Transport der vereinbarten Gegenstände von der vereinbarten Abholstelle zur vereinbarten Lieferstelle. Bei Entrümpelungen und Räumungen umfasst der Auftrag die Entfernung der im Angebot bzw. in der Auftrags- und Leistungsbestätigung beschriebenen Gegenstände und Materialien sowie die vereinbarte weitere Beförderung und Entsorgung bzw. sonstige vereinbarte Behandlung. Weitere Leistungen, insbesondere Demontage, Montage, zusätzliche Trageleistungen, Verpackungsarbeiten, zusätzliche Räumungen oder weitere Transporte, sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart und dokumentiert wurden. Der Auftraggeber erhält vor Beginn der Arbeiten die Möglichkeit, den vereinbarten Leistungsumfang nochmals zu überprüfen und Änderungen oder Zusatzleistungen bekanntzugeben.
4. Pauschalpreis
Der im Angebot vereinbarte Pauschalpreis gilt für den vereinbarten Leistungsumfang. Der Pauschalpreis bleibt unabhängig davon bestehen, wie viel Zeit für die vereinbarten Leistungen tatsächlich benötigt wird, solange sich der Leistungsumfang nicht ändert. Wünscht der Auftraggeber zusätzliche oder geänderte Leistungen, kann sich der vereinbarte Preis entsprechend ändern. Der zusätzliche bzw. neue Preis wird vor Durchführung der zusätzlichen Leistung vereinbart. Mit der Unterzeichnung der Auftrags- und Leistungsbestätigung bestätigt der Auftraggeber den darin festgehaltenen Leistungsumfang und den vereinbarten Pauschalpreis.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen und einen ausreichenden Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten und Gegenständen zu ermöglichen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Gegenstände bzw. Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
6. Entrümpelung und zu entfernende Gegenstände
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten alle Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, eindeutig zu kennzeichnen oder aus dem zu entrümpelnden Bereich zu entfernen. Gegenstände, die vom Auftraggeber zur Entrümpelung freigegeben und im Rahmen des Auftrags entfernt wurden, sind nach der Entfernung endgültig weg und können grundsätzlich nicht nachträglich zurückgefordert werden. Dies gilt auch für Gegenstände, die sich beispielsweise in Kartons, Schränken, Taschen oder anderen Behältnissen befinden, sofern diese vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Der Auftraggeber hat daher vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass sich in den zur Entfernung bestimmten Gegenständen keine persönlichen oder wertvollen Gegenstände befinden, die behalten werden sollen.
7. Abfälle und besondere Gegenstände
Die Übernahme und Entsorgung von Abfällen erfolgt unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. RümpelFix erbringt die jeweiligen Leistungen im Rahmen der dafür erforderlichen gewerbe- und abfallrechtlichen Berechtigungen. Gegenstände oder Stoffe, deren Übernahme oder Beförderung aus rechtlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist, können von der Leistung ausgenommen werden.
8. Durchführung und Haftung
RümpelFix haftet für Schäden und Verluste nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die bereits vor Beginn der Arbeiten bestanden haben, besteht keine Haftung. Der Auftraggeber hat RümpelFix über ihm bekannte Vorschäden oder besondere Empfindlichkeiten von Gegenständen vor Beginn der Arbeiten zu informieren. Gesetzliche Haftungsansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Barzahlung unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, oder bei Zahlung per Überweisung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die sonstigen gesetzlich vorgesehenen Ansprüche auf Ersatz von Kosten und Schäden.
10. Termine, Stornierung und Nichtdurchführung
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rücktrittsrechte entgegenstehen. Bei einer Absage oder Nichtdurchführung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können dadurch tatsächlich entstandene und angemessene Kosten verrechnet werden. Kann der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, insbesondere weil kein ausreichender Zugang zu den Räumlichkeiten möglich ist oder der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erscheint, können ebenfalls die dadurch tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten verrechnet werden. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben durch diese AGB unberührt. Individuelle Vereinbarungen zwischen RümpelFix und dem Auftraggeber gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.